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Sie haben bereits einen festen Termin - das ist wichtig: Bitte bringen Sie mit:
Bitte händigen Sie diese Unterlagen bereits der Mitarbeiterin am Praxistresen aus.
Kontaktaufnahme
Sie können uns vor Ort in der Praxis oder per Telefon kontaktieren.
Terminplanung
Bitte beachten Sie, dass Sie per E-Mail oder Fax lediglich eine Anfrage stellen, aber keinen festen Termin beantragen können. Einen festen Termin können Sie nur durch persönlichen Kontakt mit einem Mitarbeiter vor Ort in der Praxis oder per Telefon besprechen.
Wartezeiten
Um Ihnen lange Wartezeiten auf einen Termin zu ersparen, bieten wir an 4 Tagen in der Woche eine Freie Sprechstunde an. Zu dieser können Sie, wenn Sie bei uns Patient sind, ohne Termin vorstellig werden.
Auch in der Praxis kann es natürlich zu Wartezeiten kommen. Bitte bedenken Sie, dass bei bestimmten Erkrankungen des Auges umfangreiche Zusatzuntersuchungen erforderlich sind, welche sich erst im Rahmen der aktuellen Vorstellung in der Sprechstunde ergeben. Medizin ist nicht streng planbar, so haben u.a. Notfälle immer Vorrang. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wichtig
Besonders zu beachten ist, dass Sie zur augenärztlichen Untersuchung, bei denen die Pupillen mit Augentropfen erweitert werden müssen, möglichst nicht selbst mit dem Auto zur Praxis kommen.
Sollte sich die eigene Anfahrt nicht vermeiden lassen, muss die Pupille mit entsprechenden Augentropfen wieder eng getropft werden.
Ansonsten besteht keine Fahrtauglichkeit!
Eine fehlende Fahrtauglichkeit besteht zudem nach operativen Eingriffen, in dessen Folge Sie einen Augenverband erhalten.
Datenschutz in der Praxis: Das geltende Gesetz, dem auch wir unterworfen sind, ist die EU-DSGVO. Der Gesetzgeber hat hier eine Informationspflicht auferlegt. Wir werden Ihre Daten sorgfältig behandeln und das Mögliche tun, dass Sie nicht in Hände unbefugter Dritter gelangen. Die Datenspeicherung ist obligat, da sonst eine Behandlung nicht möglich ist.
Wir müssen allerdings Daten befugter Dritter (Mitbehandler - Ärzte, weitere medizinische Einrichtungen) entgegen nehmen und auch an diese weiter geben. Wir sind sogar verpflichtet einem Überweiser einen Befund zukommen zu lassen. Hierfür setzen wir Ihr Einverständnis stillschweigend voraus. Gibt es Situationen, in denen Sie das nicht möchten, bitten wir Sie das aktiv kund zu tun. Dann müssen wir uns an Ihren Willen halten. Wir weisen aber darauf hin, dass dadurch für Sie gesundheitliche Nachteile entstehen können.